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AGB

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern der SHZ Seehotel Zielow KG zur vorübergehenden Beherbergung sowie für alle für den Besteller/Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der SHZ Seehotel Zielow KG. Sie gelten nicht, soweit die Vermittlung durch einen Dritten erfolgt und dieser eigene AGB verwendet und diese kraft Vermittlungsvertrags einbezogen wurden.
    2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der SHZ Seehotel Zielow KG in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Besteller/Kunde nicht Verbraucher ist.
    3. Geschäftsbedingungen des Bestellers/Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde und diese vom Verwender der AGB der SHZ Seehotel Zielow KG in Textform vorgelegt wurden.
  2. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
    1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Bestellers/Kunden durch die SHZ Seehotel Zielow KG zustande. Der SHZ Seehotel Zielow KG steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
    2. Vertragspartner sind die SHZ Seehotel Zielow KG und der Besteller/Kunde. Hat ein Dritter für den Besteller/Kunden bestellt, haftet er der SHZ Seehotel Zielow KG gegenüber zusammen mit dem Besteller/Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der SHZ Seehotel Zielow KG eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
    3. Alle Ansprüche gegen die SHZ Seehotel Zielow KG verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen dieser Nummer gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die SHZ Seehotel Zielow KG, deren gesetzliche Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, und nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit; für diese verbleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsvorschriften der §§ 195, 199 BGB. Eine Erleichterung der Verjährung bei vorsätzlicher Haftung ist ohnehin gemäß § 202 Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
  3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
    1. Die SHZ Seehotel Zielow KG ist verpflichtet, die vom Besteller/Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Besteller/Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der SHZ Seehotel Zielow KG zu zahlen. Dies gilt auch für vom Besteller/Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der SHZ Seehotel Zielow KG an Dritte (z. B. Blumen).
    3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der SHZ Seehotel Zielow KG allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöhen.
    4. Die Preise können von der SHZ Seehotel Zielow KG ferner geändert werden, wenn der Besteller/Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der weiteren Leistungen der SHZ Seehotel Zielow KG oder der Aufenthaltsdauer wünscht und die SHZ Seehotel Zielow KG dieser Vertragsänderung in Textform zustimmt.
    5. Rechnungen der SHZ Seehotel Zielow KG sind ab Zugang ohne Abzug sofort zahlbar. Die SHZ Seehotel Zielow KG ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
    6. Bei Zahlungsverzug ist die SHZ Seehotel Zielow KG berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen; diese betragen derzeit bei Rechtsgeschäften ohne Beteiligung eines Verbrauchers neun Prozentpunkte und bei Rechtsgeschäften mit Beteiligung eines Verbrauchers fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der SHZ Seehotel Zielow KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
    7. Die SHZ Seehotel Zielow KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Besteller/Kunden zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
    8. Der Besteller/Kunde kann gegenüber einer Forderung der SHZ Seehotel Zielow KG nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung oder mit einer Forderung, die auf demselben Vertragsverhältnis beruht, aufrechnen oder mindern.; BGH, Urteil vom 07.04.2011, VII ZR 209/07; BGH, Urteil vom 06.04.2016, XII ZR 29/15
    9. Aus Rücksichtnahme auf andere Gäste ist das Mitbringen von Haustieren ausschließlich auf Anfrage und gegen Aufpreis möglich.
  4. Rücktritt des Bestellers/Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der SHZ Seehotel Zielow KG
    1. Ein Rücktritt des Bestellers/Kunden von dem mit der SHZ Seehotel Zielow KG geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung der SHZ Seehotel Zielow KG in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der SHZ Seehotel Zielow KG zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Bestellers/Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder wenn dem Besteller/Kunden ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
    2. Sofern zwischen der SHZ Seehotel Zielow KG und dem Besteller/Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Besteller/Kunde bis zum vereinbarten Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der SHZ Seehotel Zielow KG auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Besteller/Kunde es nicht bis zum vereinbarten Termin in Textform gegenüber der SHZ Seehotel Zielow KG ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
    3. Bei vom Besteller/Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die SHZ Seehotel Zielow KG die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
    4. Der SHZ Seehotel Zielow KG steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Besteller/Kunden steht der Nachweis frei, dass der genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.; LG Münster, Urteil vom 26.02.2018, 03 S 125/17; AG Kassel, Urteil vom 20.04.2021, 435 C 3090/20; FG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2018, 3 K 2728/16 G
  5. Rücktritt der SHZ Seehotel Zielow KG
    1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Bestellers/Kunden innerhalb einer bestimmten Frist in Textform vereinbart wurde, ist die SHZ Seehotel Zielow KG in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Besteller/Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der SHZ Seehotel Zielow KG auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
    2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziffer III Nr. 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der SHZ Seehotel Zielow KG gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist die SHZ Seehotel Zielow KG zum Rücktritt berechtigt.
    3. Die SHZ Seehotel Zielow KG ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
      a) höhere Gewalt oder andere von der SHZ Seehotel Zielow KG nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen;
      b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. zur Person des Bestellers/Kunden oder zum Zweck) gebucht werden;
      c) die SHZ Seehotel Zielow KG begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der SHZ Seehotel Zielow KG gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich der SHZ Seehotel Zielow KG zuzurechnen ist;
      d) ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
    4. Bei berechtigtem Rücktritt der SHZ Seehotel Zielow KG entsteht kein Anspruch des Bestellers/Kunden auf Schadensersatz.
  6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
    2. Gebuchte Zimmer stehen dem Besteller/Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung; ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
    3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der SHZ Seehotel Zielow KG spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die SHZ Seehotel Zielow KG für die vertragsüberschreitende Nutzung bei Nichtrückgabe bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) und ab 18:00 Uhr 100 % in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Bestellers/Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Besteller/Kunden steht der Nachweis frei, dass der SHZ Seehotel Zielow KG kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  7. Haftung der SHZ Seehotel Zielow KG
    1. Die SHZ Seehotel Zielow KG haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag.
    2. Die SHZ Seehotel Zielow KG haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der SHZ Seehotel Zielow KG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der SHZ Seehotel Zielow KG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen (§ 309 Nr. 7 lit. a, b BGB). Für Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller/Kunde vertrauen darf, haftet die SHZ Seehotel Zielow KG ebenfalls; die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung der SHZ Seehotel Zielow KG für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB).; BGH, Urteil vom 30.11.2004, X ZR 133/03; BGH, Urteil vom 04.04.2018, IV ZR 104/17
    3. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der SHZ Seehotel Zielow KG auftreten, wird die SHZ Seehotel Zielow KG bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Bestellers/Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    4. Für eingebrachte Sachen haftet die SHZ Seehotel Zielow KG dem Besteller/Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701, 702 BGB, das heißt bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag, mindestens jedoch 600 Euro und höchstens 3.500 Euro; für Geld, Schmuck, Wertpapiere und sonstige Kostbarkeiten beträgt die Haftung höchstens 800 Euro pro Gast. Lehnt die SHZ Seehotel Zielow KG die ihr nach § 702 Abs. 3 BGB obliegende Verwahrung von Wertsachen pflichtwidrig ab, haftet sie unbeschränkt.
    5. Geld, Schmuck, Wertpapiere, Kostbarkeiten und sonstige Wertsachen können im Zentralsafe der SHZ Seehotel Zielow KG verwahrt werden. Die Haftung der SHZ Seehotel Zielow KG für im Zentralsafe verwahrte Gegenstände ist je Gast auf insgesamt 800 Euro beschränkt, unabhängig davon, ob es sich um Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände handelt; dies entspricht dem gesetzlichen Höchstbetrag nach § 702 Abs. 1 BGB. Zimmersafes werden nicht mehr bereitgestellt. Die SHZ Seehotel Zielow KG empfiehlt, von der Möglichkeit der Verwahrung im Zentralsafe Gebrauch zu machen.
    6. Die Haftungsansprüche nach den §§ 701, 702 BGB erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich, nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung Kenntnis erlangt hat, der SHZ Seehotel Zielow KG Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung der SHZ Seehotel Zielow KG gelten vorstehende Nummer 2 Sätze 1 bis 3 entsprechend.
    7. Soweit dem Besteller/Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die SHZ Seehotel Zielow KG nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 2 Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend.
    8. Weckaufträge werden von der SHZ Seehotel Zielow KG mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt; die SHZ Seehotel Zielow KG übernimmt Zustellung und Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung. Vorstehende Nummer 2 Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend.
    9. Bringt der Besteller/Kunde eigene Akkus, Batterien oder sonstige Energiespeicher mit, etwa in Fahrrädern, Pedelecs oder E-Bikes, Mobiltelefonen, Tablets, Laptops, E-Zigaretten oder anderen elektronischen Geräten, so liegen Zustand, Herkunft, Wartung, Lagerung und Ladeverhalten dieser Energiespeicher allein im Herrschafts- und Verantwortungsbereich des Bestellers/Kunden, da die SHZ Seehotel Zielow KG hierauf keinen Einfluss hat und deren Zustand nicht überprüfen kann. Die SHZ Seehotel Zielow KG haftet für Schäden, die durch Überhitzung, Beschädigung, Fehlfunktion, Explosion oder Brand eines solchen vom Besteller/Kunden selbst mitgebrachten Akkus, einer Batterie oder eines sonstigen Energiespeichers entstehen, nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der SHZ Seehotel Zielow KG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gemäß vorstehender Nummer 2 Satz 1. Vorstehende Nummer 2 Sätze 1 bis 3 gelten im Übrigen entsprechend.
  8. Schlussbestimmungen
    1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt nicht für individuelle Vereinbarungen der Vertragsparteien im Einzelfall, die gemäß § 305b BGB Vorrang haben.
    2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der SHZ Seehotel Zielow KG, Ludorf – OT Zielow.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der SHZ Seehotel Zielow KG (§ 38 Abs. 1 ZPO). Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der SHZ Seehotel Zielow KG.
    4. Es gilt deutsches Recht.
    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  9. Verbraucherstreitbeilegung
    1. Die SHZ Seehotel Zielow KG nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

SHZ Seehotel Zielow KG
Seeufer 11 17207 Ludorf OT Zielow
Vertreten durch:
Frau Cornelia Rist-Martius
Kontakt:
Telefon: +49 (0)3992 3702-0 Telefax: +49 (0)3992 3702-44 E-Mail: info@seehotel-zielow.de Internet: http://www.seehotel-zielow.de
Registereintrag:
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Registernummer: HRA 1946

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