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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern der SHZ KG zur vorübergehenden Beherbergung, sowie alle für den Besteller/Kunde erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des SHZ KG. Sie gelten nicht, soweit die Vermittlung durch einen Dritten erfolgt und dieser eigene AGB verwendet und diese kraft Vermittlungsvertrages einbezogen wurden.
    2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des SHZ KG, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit dieser nicht Verbraucher ist.
    3. Geschäftsbedingungen des Bestellers/Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und diese vom Verwender der AGB schriftlich der SHZ KG vorgelegt wurden.
  2. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
    1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Bestellers/Kunden durch die SHZ KG zustande. Der SHZ KG steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
    2. Vertragspartner sind die SHZ KG und der Besteller/Kunde. Hat ein Dritter für den Besteller/Kunden bestellt, haftet er der SHZ KG gegenüber zusammen mit dem Besteller/Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der SHZ KG eine entsprechende Bestellung des Dritten vorliegt.
    3. Alle Ansprüche gegen die SHZ KG verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadens- ersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzun- gen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die SHZ KG, deren Vertragspartner und deren jeweiligen Angestellten be- ruhen.
  3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
    1. Die SHZ KG ist verpflichtet, die vom Besteller/Kunde gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Besteller/Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der SHZ KG zu zahlen. Dies gilt auch für vom Besteller/Kunde veranlasste Leistungen und Auslagen der SHZ KG an Dritte (z. B. Blumen).
    3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der SHZ KG allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöhen.
    4. Die Preise können von der SHZ KG ferner geändert werden, wenn der Besteller/Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der weiteren Leistung der SHZ KG oder der Aufenthaltsdauer des Bestellers/Kunden wünscht und die SHZ KG dieser Vertragsänderung schriftlich zustimmt.
    5. Rechnungen der SHZ KG sind ab Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zahlbar. Die SHZ KG ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die SHZ KG berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der SHZ KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
    6. Die SHZ KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Besteller/Kunden zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
    7. Der Besteller/Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der SHZ KG aufrechnen oder mindern.
    8. Aus Rücksichtnahme auf andere Gäste ist das Mitbringen von Haustieren ausschließlich auf Anfrage und gegen Aufpreis möglich.
  4. Rücktritt des Besteller/Kunde (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der SHZ KG
    1. Ein Rücktritt des Bestellers/Kunden von dem mit der SHZ KG geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der SHZ KG. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des SHZ KG zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Bestellers/Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder dem Besteller/Kunde ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
    2. Sofern zwischen der SHZ KG und dem Besteller/Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Besteller/Kunde bis zum vereinbarten Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der SHZ KG auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Bestellers/Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der SHZ KG ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Bestellers/Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
    3. Bei vom Besteller/Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die SHZ KG die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
    4. Der SHZ KG steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Besteller/Kunde steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  5. Rücktritt der SHZ KG
    1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Bestellers/Kunden innerhalb einer bestimm- ten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die SHZ KG in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Besteller/Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der SHZ KG auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
    2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der SHZ KG gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleis- tet, so ist die SHZ KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    3. Ferner ist die SHZ KG berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
      • höhere Gewalt oder andere vom SHZ KG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
      • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Bestellers/Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
      • die SHZ KG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der SHZ KG in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der SHZ KG zuzurechnen ist;
      • ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
    4. Bei berechtigtem Rücktritt des SHZ KG entsteht kein Anspruch des Bestellers/Kunden auf Schadensersatz.
  6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
    2. Gebuchte Zimmer stehen dem Besteller/Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
    3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der SHZ KG spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die SHZ KG aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung für jeden weiteren Tag der verspäteten Rückgabe bei einer Nichtrückgabe bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) dem Besteller/Kunden in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Besteller/Kunde werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der SHZ KG kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  7. Haftung der SHZ KG
    1. Die SHZ KG haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Bestellers/Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die SHZ KG die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der SHZ KG beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der SHZ KG beruhen. Einer Pflichtverletzung der SHZ KG steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des SHZ KG auftreten, wird die SHZ KG bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Bestellers/Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    2. Für eingebrachte Sachen haftet die SHZ KG dem Besteller/Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 10.000 im Safe der SHZ KG oder bis zu einem Höchstwert von € 767 im Zimmersafe aufbewahrt werden. Die SHZ KG empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der SHZ KG Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des SHZ KG gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
    3. Soweit dem Besteller/Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Be- schädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die SHZ KG nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
    4. Weckaufträge werden von der SHZ KG mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die SHZ KG übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  8. Schlussbestimmungen
    1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Besteller/Kunde sind unwirksam.
    2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der SHZ KG, Ludorf – OT Zielow.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der SHZ KG. Sofern ein Vertragspartner die Vorausset- zung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der SHZ KG.
    4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  9. Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats:
    • Link zur Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ - weiterführende Informationen stehen Ihnen unter diesem Link zur Verfügung. Für erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung stehen wir Ihnen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.